21/05/2021
Bitte alle mitmachen und bitte teilen!!!
Jetzt ist Eure Mithilfe gefragt.
Das Finanzministerium hat vor unsere Rechte als Sh**haraucher stark einzuschränken, weil Sie nur kleine Verpackungen bis max. 25 Gramm zulassen will. Das bedeutet Ihr kauft dann 8 einzelne Packungen a' 25 gr. um 200 gr. zu bekommen. Es wird dadurch teurer und entsteht mehr Müll etc. Kleine Packungen sind gut zum Testen oder für die Bars aber ausschließlich kleine Packungen macht keinen Sinn.
Der Sh**haverband bereitet zurzeit eine Stellungnahme vor aber Ihr habt auch eine Stimme. Es ist Zeit diese zu erheben.
Wie könnt Ihr uns helfen um diesen Unfug abzuwenden?
Den unterstehenden Text kopieren und als Email mit Eurem Namen unterschreiben und an die untenstehende Adresse senden. [email protected]
Den Beitrag an Eure Freunde weiterleiten damit auch Sie eine Email schreiben.
Jetzt sind alle gefragt
Danke .
Adresse für die EMAIL:
[email protected]
Ab hier kopieren:
Betreff: Bitte weiterleiten Abteilung III Verbrauchsteuern
An Abteilung III ( Verbrauchssteuern ) im Bundesfinanzmisterium
Sehr gehrte Damen und Herren,
Ich wende mich heute an Sie mit einem Anliegen:
Wie im Entwurf der Siebten Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen zu lesen ist, wurde eine maximale Größe der Kleinverkaufspackungen für Wasserpfeifentabak bis max. 25 gr. geplant.
Auszug aus dem Entwurf:
Zu § 16 des Gesetzes
§ 31 Verpackungszwang, Kleinverkaufspackungen
(4) Für Rauchtabak sind nur Packungen zulässig, deren Inhalte nicht auf Bruchteile eines Gramms lauten. Für Wasserpfeifentabak sind nur Packungen mit einer Menge bis zu 25 Gramm zulässig.
Dies halte ich aus folgenden Gründen für nicht akzeptabel.
+Eine Reduzierung auf max. 25 gr. Packungen bedeutet einen starken Einschnitt in unsere Rechte als Verbraucher.
+Der dadurch bedingte Mehrbedarf an Verpackungen und den damit zusammenhängenden Anstieg an Verpackungsmüll ist gerade im Hinblick auf unsere Umwelt kontraproduktiv und kann seitens der Regierung nicht gewollt sein.
+Der Konsum findet zurzeit ausschließlich im privaten Bereich statt, da die gastronomischen Betriebe und Sh**ha-Bars aktuell Corona-bedingt geschlossen sind. Die Steuereinnahmen sind laut Statistischen Bundesamt seither nicht zurückgegangen, sondern eher gestiegen. Der Hauptverbrauch von Wasserpfeifentabak findet grundsätzlich privat statt und nur zu einem kleinen Teil in Sh**habars..
+Der Aufwand seitens der Hersteller, der Verpackungsindustrie und der Bundesdruckerei durch die Mehrzahl an Verpackungen, Steuerzeichen und der logistische Aufwand bezogen auf 200 gr. und 1000 gr. Packungen ist immens. Dies würde auch zu einer Erhöhung an Frachtaufkommen führen, auf den teilweise schon überlasteten Straßen. Die Mehrausstoß an Kohlenmonoxid ist inakzeptabel.
Wir bitten Sie Ihren Entwurf dahin gehend nochmals zu überdenken, welche negativen Auswirkungen diese Umsetzung auf alle Konsumenten hätte. Wir müssten somit 8 Packungen zu 25 gr. kaufen um die gewohnten 200 gr. zu erhalten.
Sh**ha- Rauchen ist schon lange keine Nischenveranstaltung mehr, die nur in Sh**ha- Bars stattfindet, sondern ist in der Jugendkultur herkunftsunabhängig verankert. Somit würden wir als Konsumenten diskriminiert und der Anstieg an illegal eingeführten Großpackungen würde ansteigen und dem Fiskus dringend notwendige Steuereinnahmen verloren gehen.
Wir wünschen Ihnen alles Gute und hoffen auf Ihr Entgegenkommen.
Mit besten Grüßen
DEIN NAME,