12/10/2021
Ihr habt sicher schon davon gehört. Nach dem Werbeverbot versetzt uns der Staat einen weiteren Schlag in den E-Zi******en-Händler-Nacken.
E-Liquids werden in Deutschland bisher nicht besteuert. Das wird sich aber ab Juli 2022 drastisch ändern, denn bei E-Zi******en und Tabakerhitzern dreht der Gesetzgeber mit Hilfe des (TabStMoG) Tabaksteuermodernisierungsgesetz besonders stark an der Steuerschraube.
Liquids werden dabei erstaunlicherweise nicht anhand ihres Nikotingehaltes besteuert, sondern nach Flüssigkeitsmenge. Denn auch nikotinfreie E-Liquids gelten als Substitute für Ta******en und sind demnach vollumfänglich betroffen.
Ab Juli 2022 soll jeder Milliliter Liquid mit 16 Cent E-Zi******en-Steuer besteuert und dabei schrittweise auf 32 Cent pro Milliliter im Jahr 2026 angehoben werden.
Das bedeutet ein Fläschchen Liquid (10 ml) wird ab Juli 2022 um 1,60 Euro teurer, ab 2026 um satte 3,20 Euro zzgl. die üblichen 19 % MwSt.
Laut Bundesfinanzministerium umfasst die neue Liquidsteuer nicht nur die fertig gemixten Liquids, sondern auch Shortfillls, Basen, Aromen und Nikotinshots. Für diese bedeutet das neue Steuergesetz wahrscheinlich das „Aus“ aufgrund von Kostengründen und sie werden vom Markt verschwinden, (ein Liter Base würde sich auf mehrere Hundert Euro verteuern).
Verbraucher müssen sich also auf deutlich steigende Preise einstellen, außerdem auf weniger Produkte von Liquid-Herstellern. Viel mehr, werden kostspielige POD-Systeme der Tabakindustrie die Kassen der Tabakkonzerne klingeln lassen.
Noch raten wir von einem Hamstern im großen Stil ab! Denn obwohl E-Liquids bei korrekter Lagerung wesentlich länger halten als ihr Mindesthaltbarkeitsdatum empfiehlt, kann man sie doch nicht ewig bunkern. Wird dem Tabaksteuermodernisierungsgesetz nicht noch auf wundersame Weise, ein Riegel vorgeschoben, empfiehlt es sich allerdings, im ersten Halbjahr 2022 einen üppigen Liquid-Vorrat anzulegen. Wir erinnern Sie in unserem Newsletter rechtzeitig daran.