SiD Handfeuerwaffentraining

SiD Handfeuerwaffentraining Anwenderorientiertes Verhaltens- und Schiesstraining für Kurz- und Langwaffen beim beruflichen Waffenträger und Jagdscheininhaber

"Die Kurzwaffe als Gebrauchswaffe" ist anwenderorientiertes Verhaltens- und Schiesstraining für BERECHTIGTE Waffenträger (Führen) und Angehörige der Exekutive. Die Kurse richten sich nach den individuellen Grundfertigkeiten des Einzelnen und bauen auf diesen auf - situatives Handeln, Lagebeurteilung und Handlungsbewusstsein unter Stress, das sind die Alltagsanforderungen unserer Teilnehmer - und an diesen orientieren sich unsere Referenten.

Spannender Beitrag!
15/01/2026

Spannender Beitrag!

Spannendes Thema - und ja, G***K hat in den vergangenen Jahren wenig „Substanzielles“ neu aufgelegt. Hier ein Facelift -...
26/10/2025

Spannendes Thema - und ja, G***K hat in den vergangenen Jahren wenig „Substanzielles“ neu aufgelegt. Hier ein Facelift - da eine schmalere Variante, dort eine Ausfräsung für Optik.

Was meint Ihr:

1. gutes muss auch nicht verbessert werden
2. wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit

G***k – ein Name, der weltweit für Zuverlässigkeit, Präzision und österreichische Ingenieurskunst steht. Und für ein Waffen-Imperium, das derzeit vom Kult in...

In der Militärsprache würde man die Örtlichkeit als eine „Kill Box" bezeichnen.Dies meint in erster Linie einen dreidime...
13/09/2025

In der Militärsprache würde man die Örtlichkeit als eine „Kill Box" bezeichnen.

Dies meint in erster Linie einen dreidimensionalen Zielbereich, der für die koordinierte Abgabe von eigenem Feuer definiert ist, dem Gegner die Möglichkeit der Offensive nimmt und gleichzeitig seinen Bewegungsraum einschränkt.

Das Amphitheaterbereich Losee Center / Hall of Flaggen bildet einen solchen Raum, nahezu als Idealtyp.
• Umgebende Gebäude (wie das Environmental Technology Building and Losee Center) sorgen für klare Feuerlinien nach unten in den Hof.
• schmale Ein-/Ausgänge und die bauliche Struktur schränken die Bewgungs- und Entfaltungsmöglichkeit alles anwesenden ein.

Zusätzlich ist die Erhöhte Position des Schützen, die unumgängliche Exposition des Ziels und die Ausweichmöglichkeit nach dem Schuss optimal.

Dies stellt eine sachliche Analyse des faktischen dar. Dort ist ein Mensch gestorben, vor den Augen seiner Familie! Dass Personen, insbesondere aus dem angeblich humanististisch „linken“ Spektrum dies verunglimpfen, erschreckt. Der (von wem auch immer) niedergeworfene „Feind“ ist nur noch ein Mensch… alles Andere ist Barbarei.

03/06/2025

Folgt jetzt ein Kurswechsel in Sachen Waffenrecht?

Diese Frage stellt sich angesichts der jüngsten Äußerungen aus der CDU völlig zu Recht und gibt Anlass zur Hoffnung.
Aber: Zurücklehnen ist für uns keine Option. Nun gilt es, die Gunst der Stunde zu nutzen und die in der Regierungsverantwortung Stehenden bei ihrem Wort zu nehmen.

Im Bundestag äußerte sich der CDU-Innenpolitiker Marc Henrichmann am 21. Mai wie folgt:

„Wir haben beim Vollzug des Waffenrechts wirklich den Überblick verloren. (...) Wir brauchen einen Paradigmenwechsel im Waffenrecht! (...) Wir müssen die Täter, und weniger die Tatmittel in den Blick nehmen.“
Als Beispiel nannte er „individuelle Waffenführverbote für Straftäter“.

Wir werten das als ein positives Zeichen. Die Union scheint sich von reflexhafter Symbolpolitik zu verabschieden, die in der Vergangenheit zu massiven Einschränkungen geführt hat – ohne dabei tatsächlich zur inneren Sicherheit beizutragen. Der VDB hat diese Entwicklung öffentlich und im Dialog mit politischen Entscheidungsträgern immer wieder kritisiert und gefordert: Nicht das Tatmittel, sondern der Täter muss im Zentrum der Betrachtung stehen!

Ein zentraler Punkt bleibt für uns: Die versprochene vollständige Evaluierung aller Waffenrechtsänderungen der letzten Jahre steht weiterhin aus. Wir halten sie für unumgänglich, denn ohne belastbare Daten gibt es keine rationale Grundlage für gesetzgeberisches Handeln!

Dazu gehört auch, dass die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) wieder – wie bis 2015 – zwischen legalen und illegalen Waffen unterscheidet. Warum das wichtig ist, zeigt ein aktuelles Beispiel aus NRW:

Innenminister Herbert Reul (CDU) ließ das LKA NRW Tötungsdelikte mit Schusswaffen von 2019 bis 2024 nach der Herkunft der Waffen aufschlüsseln. Über ein halbes Jahrzehnt hinweg kamen auf 150.000 Besitzer legaler Waffen nur 19 Tötungsdelikte mit solchen Schusswaffen. Das entspricht gerade einmal 0,013 %.

Reul brachte es auf den Punkt: „Politik ist gut daran beraten, Kriminalität zu bekämpfen – und nicht Legalwaffenbesitzer.“

Und Zack - 600 Straftaten für die Kriminalstatistik, die da nichts verloren hätten… Straftaten, mit denen bei der nächst...
25/03/2025

Und Zack - 600 Straftaten für die Kriminalstatistik, die da nichts verloren hätten… Straftaten, mit denen bei der nächsten Verschärfung des für den PRIVATEN Waffenbesitz geltenden WaffG argumentiert wird!

Spannende Kommission reinbekommen, die wir gerade aufbereiten…
31/01/2025

Spannende Kommission reinbekommen, die wir gerade aufbereiten…

Auch dieses Messer ist, schon jetzt, illegal.Es darf nicht nur „nicht geführt“ werden - es darf nicht mal besessen werde...
06/10/2024

Auch dieses Messer ist, schon jetzt, illegal.
Es darf nicht nur „nicht geführt“ werden - es darf nicht mal besessen werden!

Vorsichtiger Optimismuss, die Expertenanhörung demaskierte das Vorhaben als Symbolpolitik… bleibt zu hoffen, dass insbes...
24/09/2024

Vorsichtiger Optimismuss, die Expertenanhörung demaskierte das Vorhaben als Symbolpolitik… bleibt zu hoffen, dass insbesondere die FDP den Strohhalm ergreift.

Noch diese Woche hätte der Bundestag final über das Maßnahmenpaket anlässlich der Verschärfung des Waffenrechts beraten sollen. Nun ist dieser Punkt nicht mehr auf den …

Verschärftungen des Waffengesetzes „für jedermann“ als Reaktion auf die steigende Messergewalt.Nachdem man sich nicht da...
27/08/2024

Verschärftungen des Waffengesetzes „für jedermann“ als Reaktion auf die steigende Messergewalt.

Nachdem man sich nicht dazu durchringen werden wird, das Thema Waffenverbot für einschlägige Straftäter umzusetzen und stattdessen (wie so oft) für alle strengere Regeln ansetzen möchte, haben wir uns mal an ein par greifbare Beispiele gewagt.

Vorab nur fürs Verständnis:
Das normale schweizer Taschenmesse hat mehr als 6cm Klingenlänge - genau wie auch ein Leatherman Mulittool.

Beiliegende Erklärung zeigt, dass jedes der recherchieten (weil offensichtlich abgebildeten) Tatmesser bereits „verboten“ war. Es bringt also -
nichts und ist der falsche Ansatz!

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