07/09/2021
Immer dran denken, hinter jeder Ecke kann etwas unerwartetes lauern.
Nicht angepasste Geschwindigkeit
Am 8. April 2019 befährt um 15.45 Uhr ein 16-jähriger Fahranfänger auf einem Leichtkraftrad Beta 125 die Ortsverbindungsstraße von Rügersgrün kommend in Richtung Holzmühl bei Marktleuthen. Ca. 400 Meter vor dem Ortseingang Holzmühl kommt ihm beim Passieren einer Rechtskurve plötzlich ein Traktor entgegen, der ca. 30 km/h schnell fährt.
Dessen Fahrer erkennt, dass auf der 3,10 Meter breiten Fahrbahn ein gefahrloses Passieren nicht möglich ist, bremst deshalb bis fast zum Stillstand ab und lenkt außerdem sein Fahrzeug in Richtung rechten Straßenrand.
Trotzdem prallt der Leichtkraftradfahrer frontal gegen den Zapfwellenanschluss an der Front des Traktors. Dabei verletzt er sich schwer.
Um besser zu verstehen, was hier passiert ist, muss erläutert werden, dass die Ortsverbindungsstraße an der Unfallstelle zunächst in einer leichten Links- und anschließend einer Rechtskurve verläuft. Im gesamten Bereich reicht auf der in Fahrtrichtung Leichtkraftradfahrer rechten Seite ein Waldstück bis unmittelbar an den Fahrbahnrand. Das bedeutet: Nach der leichten Linkskurve kann der Verunglückte die folgende Rechtskurve nur unzureichend einsehen. Der Traktorfahrer wiederum erkennt aufgrund des Waldes den Leichtkraftradfahrer ebenfalls erst, als dieser aus der für ihn Linkskurve plötzlich vor ihm auftaucht.
Ein hinzugezogener Gutachter errechnet für das Leichtkraftrad nach einer Panikbremsung eine Aufprallgeschwindigkeit zwischen 65 - 72 km/h. Nach seinen Berechnungen war der Unfall nur dann vermeidbar gewesen, wenn der Fahrer nicht schneller als 52 – 55 km/h gefahren wäre.
Nachdem aber bereits die Aufprallgeschwindigkeit rund 10 km/h darüber gelegen hatte, kann angenommen werden, dass der 16-jährige mit ca. 100 km/h oder mehr und damit nahezu doppelt so schnell unterwegs war, wie es die Straßen- und Sichtverhältnisse in diesem Bereich für einen sicheren Halt zulassen.
Dem Traktorfahrer bescheinigt der Gutachte keine Mitschuld an dem Unfall. Er war berechtigt auf der öffentlichen Straße unterwegs und hat beim Erkennen der Situation sein Fahrzeug sowohl bis zum Stillstand abgebremst als auch - soweit dies in der Kürze der Zeit noch möglich war - nach rechts gelenkt.
Bei Betrachtung des von der Polizei aufgenommenen Unfallfotos ist eine sich bietende rettende Lücke für den Leichtkraftradfahrer erkennbar. Warum er diese nicht genutzt hat, sondern nach einer Panikbremsung mittig auf die Traktorfront aufgeprallt ist, ist einfach mit dem aufgetretenen Überraschungsmoment zu erklären. Für eine koordinierte Aktion war nach dem plötzlichen Auftauchen des massiven Traktors keine Zeit mehr, als einzige Möglichkeit blieb nur die Panikbremsung.
Dabei dürfte die Tatsache, dass der Verunglückte ein Fahranfänger war, keine große Rolle spielen. Selbst für erfahrene Motorradfahrer wäre hier die Zeitspanne zum Erkennen der Situation und Einleiten einer rettenden Aktion zu kurz gewesen.
„Nicht angepasste Geschwindigkeit“, diese Formulierung wird häufig bei Motorradunfällen verwendet. In diesem Fall trifft sie leider einhundertprozentig zu.
Kleine Ortsverbindungsstraßen verfügen oft nicht über die notwendige Fahrbahnbreite, die ein gefahrloses Passieren von zwei Verkehrsteilnehmern ermöglichen. Geringes Verkehrsaufkommen verleitet außerdem zu der Annahme, dass schon kein Fahrzeug entgegenkommen wird.
Und es muss nicht unbedingt ein 2,50 Meter breiter Traktor sein. Ein Hindernis auf der Fahrbahn wie zum Beispiel ein in gleicher Richtung langsam fahrender Mähdrescher, verlorene Ladung, ein umgestürzter Baum oder ein Pannenfahrzeug stellen den zu schnellen Motorradfahrer vor ein nicht mehr unfallfrei lösbares Problem.
Noch sind um die Ecke messende Radarabstandsgeräte erst in der Erprobung. Bis zu deren Serienreife muss deshalb der menschliche Verstand mit der permanenten Frage, ob man jetzt noch anhalten könnte, wenn die Straße - aus welchem Grund auch immer - blockiert wäre, einspringen.