06/10/2020
https://m.facebook.com/story.php?story_fbid=618330072195386&id=126188121409586
Aufgrund der zunehmenden Infektionen mit hat der Senat von Berlin beschlossen, die Infektionsschutzverordnung zu ändern:
🔴 Im öffentlichen Raum im Freien wird die Personenzahl in der Zeit zwischen 23 und 6 Uhr auf fünf gleichzeitig anwesende Personen aus unterschiedlichen Haushalten oder Personen aus zwei Haushalten beschränkt.
🔴 Private Veranstaltungen und private Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen mit mehr als zehn Personen sind verboten.
🔴 Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes sind in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages zu schließen.
🔴 Verkaufsstellen im Sinne des Berliner Ladenöffnungsgesetzes sind in dieser Zeit zu schließen, Tankstellen dürfen während dieser Zeit Ersatzteile für Kraftfahrzeuge, soweit dies für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Fahrbereitschaft notwendig ist, sowie Betriebsstoffe anbieten. Apotheken dürfen während dieser Zeit Arzneimittel abgeben und apothekenübliche Waren abgeben.
ℹ️ Die geänderte Infektionsschutzverordnung tritt einen Tag nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Berlin (am Samstag, den 10. Oktober) in Kraft. Sie gilt vorerst bis zum 31. Oktober. Zu finden ist sie ab Samstag auf https://www.berlin.de/corona/
❗️ Die verbindlichen Schließzeiten für Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes gelten bereits mit dem Inkrafttreten der Verordnung ab 0.00 Uhr am Samstag, den 10. Oktober 2020. Das bedeutet in der Praxis, dass Gaststätten auch zu diesem Zeitpunkt am Morgen des 10. Oktober 2020 um 0.00 Uhr schließen müssen. https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.1001771.php
❗️ Mehr Details zu den neuen Beschlüssen im Video 🎥 der Pressekonferenz: https://youtu.be/w34T7wbjDes
Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
Klaus Lederer Dirk Behrendt