08/08/2026
Das läuft ja super mit dem Thema Bürokratieabbau in Deutschland und der EU. Dass man sein Unternehmen bei x (halb-)staatlichen Stellen anmelden darf und dabei natürlich in den allermeisten Fällen auch jährliche finanzielle Unterstützungsleistungen erbringen darf, daran hat man sich ja schon gewöhnt.
Auch die Registrierung im zentralen Verpackungsregister und die jährliche Meldung der eingesetzten Verpackungsmengen ist schon lange kein Thema mehr. Nun soll aber laut der europäischen Verpackungsverordnung ab dem 12.08.2026 jeder Versender beim Versand ins EU-Ausland einen verpackungsrechtlichen Bevollmächtigten benennen! 😳 Und das je Land, in das versendet wird! 😲 Selbst bei Einsatz entsprechender Dienstleister kommen hier Kosten von mehreren 100 Euro zusammen, die sich gerade für kleinere Händler wie uns niemals rechnen.
Die Folge: *Wir stellen den Versand in EU-Länder hiermit ein*. 😢(Und ich fürchte, wir werden nicht die einzigen Händler mit dieser Reaktion sein). Bislang hatte ich immer gedacht, die EU vereinfacht den grenzüberschreitenden (Waren-)Verkehr, aber hier fehlt mir die Fantasie, dies zu erkennen.
Ob sich wohl alle (fernöstlichen) Versender an diese Regelungen halten oder nicht viel mehr schon Lach- und Freudentränen kullern lassen, sei einmal dahingestellt.