24/12/2020
Wir wünschen frohe Weihnachten….
und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Dieses Jahr allerdings ohne Feuerwerk…. Bereits vor einigen Tagen hatte der Bundesrat die Vorlage des Bundesministeriums für Inneres beschlossen das dieses Jahr der Verkauf von Feuerwerksartikeln zum Jahresende verboten ist. Worauf hin auch wir unseren Silvesterverkauf für dieses Jahr bereits vor Weihnachten einstellen mussten.
Mit unter anderem dieser Maßnahme versucht die Regierung Kontakte zwischen Personen beim Einkauf sowie der Silvesternacht nach Möglichkeit zu minimieren und so die Ausbreitung von Covid weiter einzudämmen.
Aufgrund vieler Nachfragen die uns bisher erreichten, hier unsere FAQs zum Feuerwerks-Verkauf-Verbot:
Das Verkaufsverbot betrifft, so wie wir es gelesen haben, alle Arten von Feuerwerksartikeln an alle Abnehmer. Einige Verkäufer sehen hier allerdings teilweise Ausnahmen für gewerbliche Käufer sowie Artikel die nicht als F2 Feuerwerk gekennzeichnet sind. Diese Meinung können wir derzeit leider nicht teilen.
Das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk am 31.12. wurde bisher nicht verboten. Es dürfen also Reste vom letzten Jahr noch aufgebraucht werden. Allerdings mit den „üblichen“ Beschränkungen, sprich Feuerwerks-Verbot-Zonen die letztes Jahr von einigen Städten und Kommunen durchgesetzt wurden. Dabei ist darauf zu achten das sich diese Zonen verschoben oder auch neue hinzu kommen können. Informationen können sie dazu auf den Webseiten der betreffenden Kommunen finden. Allerdings können auch hier regionale bzw. Kommunale Sonderlösungen bzw. total Verbote bestehen.
In einigen Bundesländern werden zurzeit gerichtlich „Sonderwege“ zum Feuerwerks-Verkaufs-Verbot durchgesetzt. Wo sich das dann wie auswirken wird, sind jedoch immer sehr regionale Entscheidungen.
Verzichten Sie auf die Beschaffung von Feuerwerkskörpern aus dubiosen Quellen und den Einkauf bei ausländischen Händlern. Diese Effekte entsprechen in ihrer Bauart und Wirkung meist nicht dem in Deutschland üblichen Silvesterfeuerwerk und können bei Verwendung schwere Verletzungen bei Benutzer und Zuschauer verursachen sowie auch erheblichen Sachschäden verursachen.
Bauen Sie keine Feuerwerkskörper selber! Auch hier können, bereits beim Zusammenbau, erhebliche Sachschäden und Verletzungen entstehen!
Das zünden von Feuerwerk in Menschenmengen und der nicht sachgerechte Umgang, dazu gehört auch das Auslösen von Effekten mit Richtung auf Personen, Tiere, Sachgütern, Rettungs- und Einsatzkräfte ist nach wie vor verboten und war noch nie zulässig. Genauso wie das zünden in der Nähe von Krankenhäusern, Altenheimen, brandempfindlichen Anlagen sowie auch im Wald.
Sollten die derzeitigen Verbote unerwarteter weise dennoch hinfällig werden, werden wir für Silvester 2020 keine Artikel anbieten, auch nicht in kleinen Mengen. Silvester 2021 sind wir wieder für sie da!
Für den Umgang mit Feuerwerk sowie auch mit dem Virus gilt, Abstand ist die beste Sicherheit!
Von den aktuellen Bestimmungen und Regelungen kann man halten was man will – einige wenige werden ihre Freude daran haben, die meisten aber nicht. Im Sinne ihrer eigenen Gesundheit, empfehlen wir ihnen sich an die derzeitigen Regelungen zu halten, auch wenn dieses ein Verzicht auf das private Silvesterfeuerwerk bedeutet.
Dieses Jahr hat uns alle vor große Herausforderungen gestellt, nun ist es an der Zeit ein wenig zur Ruhe zu kommen und ein paar besinnliche Tage mit vielen Geschenken zu genießen. Bei allen Herausforderungen die wir bisher gemeistert haben wünschen wir Ihnen für die Weihnachtstage insbesondere ein wenig Ruhe und Optimismus für das was noch kommt. Bleiben Sie gesund und genießen Sie zum Jahresausklang ein paar hoffentlich entspannte Tage - mit Freude auf die Nachholzeit Silvester 2021.